Nicht einschränken lassen
Nicht das Stottern, sondern deine persönlichen Interessen, Fähigkeiten und Zukunftswünsche sollten im Mittelpunkt stehen, wenn es um die Berufswahl oder die Entscheidung für einen Studiengang geht. Lass dir nicht einreden, dass du nur in einem Beruf klar kommst, bei dem du nicht sprechen musst. Solche Arbeitsplätze gibt es ohnehin nicht, denn in jedem Job musst du reden, ob am Telefon oder im persönlichen Kontakt. In jeder Branche findet man stotternde Menschen, sie können Karriere machen und in der Öffentlichkeit stehen – zum Beispiel wie Schauspieler Samuel L. Jackson oder Sänger Ed Sheeran. Wenn du bei deiner Berufswahl Unterstützung suchst, ist vielleicht unser Berufsorientierungsseminar genau das Richtige für dich. Weitere Informationen dazu findest du hier.
Offenheit ist auch Selbsthilfe
„Lieber stottern als schweigen“, dieses Motto gilt für Ausbildung und Studium ebenso, wie zuvor in der Schule. Die Strategie, durch Vermeiden und Verstecken schon irgendwie durchzukommen, ist nicht nur sehr belastend für dich, sie kann auch nach hinten losgehen. Wie sollen dich Prüfer oder Ausbilder fair benoten, wenn sie nichts vom Stottern wissen? Ein totaler Block bei der mündlichen Prüfung lässt sie wohl eher vermuten, dass du nichts weißt, als dass du es nur nicht flüssig aussprechen kannst. Es hilft, wenn du von Anfang an offen über dein Stottern sprichst und deine Dozenten und Ausbilder mit Infos versorgst. Informationen und Material über Stottern schicken wir dir gerne zu.
Dein Recht auf Nachteilsausgleich
Stottern ist als Behinderung anerkannt. In deiner Ausbildung oder im Studium steht dir also ein Nachteilsausgleich zu – auch dann, wenn keine förmliche Anerkennung als Schwerbehinderter vorliegt. Beim Nachteilsausgleich handelt es sich ganz allgemein um Ausbildungserleichterungen, die behinderungsbedingte Nachteile ausgleichen sollen, ohne die eigentlichen Prüfungsanforderungen qualitativ zu verändern. Im Fall von Stottern können dies zum Beispiel die folgenden Maßnahmen sein:
- Zeitverlängerung bei Prüfungen oder Referaten
- Fragestellung nur durch einen Prüfer
- Zuhilfenahme von technischen Hilfsmitteln wie Laptop und Beamer
Letztlich gibt es aber keine verbindlichen Vorgaben zur Umsetzung für den Nachteilsausgleich. Was dem einen Stotternden hilft, muss nicht auch auf dich zutreffen. Sprich mit deinen Prüfern in Ausbildung und Studium und triff mit ihnen individuelle Absprachen für deine mündlichen Leistungen.