Rechte stotternder Menschen
Betroffene wie Angehörige sind ohne juristische Ausbildung verständlicherweise meist nur schwer in der Lage, sich Einblick in Gesetzestexte zu verschaffen und diese für ihre konkrete Fragestellung korrekt zu interpretieren. Ohnehin ist die Tatsache, dass Stottern eine Behinderung ist und sich daraus bestimmte Rechtsansprüche ergeben, meist wenig bekannt. Länderspezifische Sonderregelungen und Verordnungen, beispielweise in den Schulgesetzen, erschweren es zusätzlich, Benachteiligungen zu verhindern und sich als Betroffener gegen widerfahrenes Unrecht zu wehren. Die mangelnde Informationslage führt auch dazu, dass wichtige Präventionsmaßnahmen in Kindergarten und Schule nicht oder nur selten in Anspruch genommen werden, zum Beispiel die Eingliederungshilfe nach § 35a SGB VIII oder die sonderpädagogische Förderung durch integrative Begleitung.
Licht ins Dunkel bringen
Im Jahr 2008 startete die Bundesvereinigung Stottern & Selbsthilfe e.V. die Erstellung einer von der Gemeinschaftsförderung der Krankenkassen geförderten Analyse. Sie soll Klarheit über die für die Behinderung Stottern relevanten Gesetze, Verordnungen und Entscheidungen auf Bundes- und Länderebene schaffen. Der Fokus der Untersuchung liegt auf den Ländern Bayern, Hessen, Nordrhein-Westfalen und Saarland und die rechtliche Situation im Bereich Stottern und Schule bzw. Stottern und Berufsfindung.
- Eine Analyse: Die Rechte stotternder Menschen in Schule, Ausbildung und Studium ist 2010 im Demosthenes Verlag erschienen.